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Kosten und Anträge

Auch bei der Antragsstellung nehme ich dich gerne an die Hand. Schreib mich einfach an. Wir gehen alles Schritt für Schritt gemeinsam durch.

Grundsätzlich gilt

Nach 24h SBG V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) steht jeder Mutter nach der Geburt eine Mütterpflegerin/ Haushaltshilfe zu (max. 6 Tage, höchstens 8 Stunden täglich). Für die ersten Tage reicht auch eine Bescheinigung deiner Hebamme (z.B. nach einer ambulanten Geburt oder einer Hausgeburt) aus.​

Darüber hinaus bekommst du den entsprechenden Antrag von deiner Krankenkasse oder bei deinem/r Arzt/Ärztin (z.B.: Gynäkologe/in, Psychiater/in, Internist/in).

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen bei medizinischen Indikationen die Kosten. Der/die behandelnde Arzt/Ärztin stellt dir die Verordnung aus, bzw. attestiert deinen (Hilfe-) Bedarf. 

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden folgende Paragraphen des SGB V:

§24 h SGB V - Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/ oder Entbindung und

§38 Absatz 4 SGB V - Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Vorraussetzungen

Ein ärztliches Attest das deinen Bedarf für eine Haushaltshilfe feststellt ist für den Antrag bei jeder Krankenkasse ein Muss.​ Außerdem dürfen sich keine im Haushalt lebenden Personen befinden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

mögliche indikationen

 

Für mehr Informationen zu den Anträgen und Vorraussetzungen kannst du mich jederzeit per Mail, WhatsApp oder telefonisch kontaktieren.

Meine Kontaktdaten findest du u.a. im Impressum.

Selbstverständlich kannst du meine Unterstützung auch ohne gesundheitliche Einschränkungen in Anspruch nehmen, schreib mich hierzu einfach an und wir vereinbaren ein unverbindliches Infogespräch.

Übrigens: MÜTTERPFLEGE ist ein tolles Geschenk für die werdende Mutter, z.B. im Rahmen einer Babyparty!

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